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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von solook. Version: 2026-10 (Stand: Oktober 2026)


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „solook“ zur Erstellung und Verwaltung digitaler Speisekarten sowie für damit verbundene Dienstleistungen (wie den Einrichtungsservice).

(2) Vertragspartner ist Murat Bali, Inhaber, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung solook Speisekarten, Eschstr. 10, 32139 Spenge, Deutschland (nachfolgend „solook“ oder „Anbieter“).

(3) Das Angebot von solook richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln), wie beispielsweise Gastronomen, Restaurantbetreiber, Cafés, Bars und Hotels. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(4) Die vorliegenden AGB in der Version 2026-10 (Stand: Oktober 2026) gelten für alle ab dem 14. Oktober 2026 neu begründeten Vertragsverhältnisse sowie für ab diesem Zeitpunkt erteilte Aufträge über den Einrichtungsservice. Für vor dem 14. Oktober 2026 geschlossene Verträge gelten die zum jeweiligen Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen (insbesondere die historische AGB-Version 2026-06) unverändert fort; eine rückwirkende Änderung oder automatische Vertragsumstellung bestehender Verträge findet nicht statt. Beauftragt ein Bestandskunde mit einem bestehenden, bezahlten PLUS-Abonnement den Einrichtungsservice, stellt dies einen gesonderten Einzelauftrag dar; das bestehende Abonnement wird hierdurch nicht pauschal auf die Fassung 2026-10 umgestellt. Lediglich bezüglich der Beendigung der automatischen Verlängerung des bestehenden Abonnements nach Ablauf der Servicegutschrift gilt bei wirksamer gesonderter Zustimmung des Kunden die spezifische Vereinbarung zur Vertragsumstellung gemäß § 3 Abs. 5 und § 8 Abs. 2; im Übrigen verbleibt das bestehende PLUS-Abonnement in seinen bisherigen Bestimmungen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Tarife

(1) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der webbasierten Plattform solook, mit welcher der Kunde digitale Speisekarten erstellen, verwalten und über einen QR-Code für Gäste abrufbar machen kann.

(2) solook wird in verschiedenen Leistungspaketen bereitgestellt:

  • FREE Tarif: Ein kostenloser Grundtarif mit eingeschränktem Funktionsumfang (derzeit begrenzt auf bis zu 5 Kategorien, maximal 15 Gerichte pro Kategorie, eine Sprache und mit Einblendung des solook-Brandings. Bestehende Daten und Gerichte bleiben dauerhaft gespeichert und werden bei einem Wechsel in den Free-Tarif nicht gelöscht).
  • PLUS Tarif: Ein kostenpflichtiger Premium-Tarif mit erweitertem Funktionsumfang (unbegrenzt Kategorien und Gerichte, Nutzung des eigenen Logos, Werbefreiheit, Mehrsprachigkeit sowie einfache Erfassungshilfen). Die Berechtigung zur Nutzung des PLUS-Tarifs kann über ein reguläres kostenpflichtiges Jahresabonnement (§ 4, § 8), eine im Rahmen des Einrichtungsservices enthaltene Servicegutschrift (§ 3) oder einen kostenlosen Testzeitraum erworben werden.

(3) Neukunden erhalten bei der Erstregistrierung das PLUS-Paket für einen Testzeitraum von 6 Monaten kostenlos und unverbindlich. Wenn der Kunde vor Ablauf dieses Testzeitraums kein kostenpflichtiges Jahresabonnement abschließt und ihm keine sonstigen wirksamen PLUS-Nutzungsrechte (z. B. aus dem Einrichtungsservice gem. § 3) zustehen, wird das Konto nach Ablauf sämtlicher Nutzungsrechte automatisch und ohne Datenverlust auf das kostenlose FREE-Paket umgestellt.

§ 3 Einrichtungsservice

(1) Der Kunde kann optional einen einmaligen Einrichtungsservice zur Digitalisierung seiner bestehenden Speisekarte zum Festpreis von 99,00 € (Endpreis, gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben; Aktionsangebot) beauftragen. Mit dem Absenden des Auftragsformulars für den Einrichtungsservice gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über den Einrichtungsservice ab. Die unmittelbar nach dem Absenden automatisch versandte E-Mail bestätigt lediglich den technischen Zugang der Anfrage bei solook (Eingangsbestätigung) und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn solook das Angebot nach Prüfung der Berechtigung und der eingereichten Unterlagen ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder mit der vereinbarten Auftragsausführung beginnt, indem solook für den Kunden das Vorschaukonto einrichtet bzw. mit der Erfassung der Speisekarte startet und den Kunden hierüber in Textform informiert. Die Rechnung für den Einrichtungsservice wird erst nach Fertigstellung und ausdrücklicher Freigabe der digitalen Speisekarte durch den Kunden (gemäß Abs. 8) manuell erstellt. Reagiert der Kunde nach Bereitstellung der fertiggestellten Speisekarte nicht, wird er von solook manuell an die ausstehende Prüfung und Freigabe erinnert; eine automatische Rechnungsstellung nach Fristablauf oder eine fingierte Freigabe bei Schweigen erfolgt nicht.

(2) Der Kunde ist im Rahmen des Einrichtungsservices zur Mitwirkung verpflichtet. Er stellt solook die einzupflegenden Speisekartendaten in digital lesbarer Form (z. B. als PDF, JPG, PNG, Text-/Tabellendatei) oder über einen direkten Link vollständig bereit. Sind die übermittelten Vorlagen unleserlich oder unvollständig, kann solook vor Vertragsannahme oder während der Bearbeitung geeignete Vorlagen nachfordern.

(3) solook übernimmt die einmalige Erfassung und das Einspielen der bereitgestellten Daten in das Kundenkonto. Vor der Freigabe sind Korrekturen und Anpassungswünsche des Kunden im vereinbarten Leistungsumfang auf Grundlage der übermittelten Vorlage enthalten.

(4) Im Preis des Einrichtungsservices ist eine Nutzung des PLUS-Tarifs für die Dauer von exakt 365 Kalendertagen (nachfolgend auch als 12 Monate bezeichnet; Servicegutschrift) ohne Aufpreis enthalten. Diese Nutzungszeit beginnt erst nach Fertigstellung und ausdrücklicher Freigabe der Speisekarte durch den Kunden (gemäß Abs. 8). Bei Neukunden sowie bei Kunden im kostenlosen FREE-Tarif wird die 365-tägige Servicegutschrift unmittelbar mit wirksamer Freigabe aktiviert.

(5) Zum Marktstart steht die automatische Beauftragung des Einrichtungsservices zu den vorstehenden Standardkonditionen ausschließlich Neukunden (ohne bestehendes Kundenkonto) sowie Bestandskunden mit einem eindeutig kostenlosen FREE-Konto zur Verfügung; für Kunden mit einem bestehenden kostenpflichtigen PLUS-Abonnement, Konten in einer laufenden Testphase sowie Konten mit bereits laufenden Einrichtungsaufträgen, bestehenden Servicegutschriften oder ungeklärtem Abrechnungsstatus ist eine automatische Buchung ausgeschlossen und entsprechende Anfragen werden zur individuellen Prüfung ausgesteuert, wobei bestehende PLUS-Verträge unberührt bleiben. Verfügt der Kunde bei einer Durchführung des Einrichtungsservices zum Zeitpunkt der Freigabe bereits über ein bestehendes, bezahltes PLUS-Abonnement, bleibt die bereits bezahlte Nutzungszeit in vollem Umfang erhalten und wird durch den Einrichtungsservice nicht verkürzt. Die 365 Kalendertage Servicegutschrift schließen sich nahtlos an das bezahlte Laufzeitende des laufenden Abrechnungszeitraums an (Anschlussnutzung). Für die Dauer der Servicegutschrift fallen keine periodischen Nutzungsgebühren an. Nach Ablauf der Servicegutschrift erfolgt keine automatische kostenpflichtige Wiederaufnahme oder Verlängerung des regulären PLUS-Abonnements. Die Beendigung der automatischen Verlängerung für die Zeit nach Ablauf der Servicegutschrift setzt die gesonderte, ausdrückliche Zustimmung des Kunden bei der Freigabe voraus. Liegt diese ausdrückliche Zustimmung nicht vor, wird der Auftrag zur manuellen Klärung ausgesetzt; eine einseitige Vertragsänderung des bestehenden Abonnements findet nicht statt.

(6) Die Servicegutschrift begründet kein Dauerschuldverhältnis und löst zu keinem Zeitpunkt eine automatische kostenpflichtige Verlängerung aus. Nach Ablauf sämtlicher PLUS-Nutzungsrechte (bestehende bezahlte Laufzeit zuzüglich der 365 Kalendertage Servicegutschrift) wird das Kundenkonto automatisch und ohne Datenverlust auf den kostenlosen FREE-Tarif umgestellt, sofern der Kunde nicht aktiv und freiwillig ein neues, separates PLUS-Abonnement im Dashboard abschließt.

(7) Die Erfassung und Übernahme der Speisekartendaten durch solook im Rahmen des Einrichtungsservices oder sonstiger Unterstützungsleistungen erfolgt rein vorbereitend auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Vorlagen. Sämtliche vor der Freigabe bereitgestellten Entwürfe stellen unverbindliche Vorfassungen dar. Eine automatische Veröffentlichung oder automatische Freigabe von Speisekarten, Preisen, Allergenen oder Zusatzstoffen findet zu keinem Zeitpunkt statt.

(8) Der Kunde ist als verantwortlicher Lebensmittelunternehmer (insbesondere im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung LMIV) verpflichtet, die digitalisierte Speisekarte vor der Freigabe und vor jeder Verwendung im Geschäftsbetrieb eigenständig und sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (insbesondere Preise, Zutaten, Allergene, Zusatzstoffe, Kennzeichnungen und gesetzliche Pflichtangaben). Die Freigabe der erfassten Speisekarte erfolgt ausschließlich ausdrücklich:

  • durch den Kunden selbst über die dafür vorgesehene Freigabefunktion im Kunden-Dashboard oder
  • durch eine nachweisbare Bestätigung des Kunden (z. B. in Textform per E-Mail oder Messenger), die durch einen Administrator von solook unter Dokumentation von Übermittlungskanal, Datum, Uhrzeit und entsprechendem Beleg im System erfasst wird.

Eine stillschweigende, konkludente oder fingierte Freigabe – insbesondere durch bloßes Verstreichen von Fristen, durch das Bereitstellen, Veröffentlichen oder Aufstellen von QR-Codes oder durch den tatsächlichen Einsatz der Speisekarte im Geschäftsbetrieb – ist ausgeschlossen.

(9) solook führt die Erfassung der Daten mit verkehrsüblicher Sorgfalt durch. Für die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Vorlagen sowie für eigene Pflichtverletzungen bei Übertragungs-, Ablese- oder Formatierungsfehlern haftet solook nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelungen in § 7. Die gesetzliche Pflicht des Kunden als Lebensmittelunternehmer zur eigenverantwortlichen inhaltlichen Endkontrolle vor der ausdrücklichen Freigabe bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise von solook verstehen sich als Endpreise in Euro. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen.

(2) Die Nutzungsgebühren für ein reguläres, separat gebuchtes PLUS-Abonnement betragen 7,90 € monatlich und werden im Voraus für einen Zeitraum von 12 Monaten abgerechnet (jährliche Abrechnung: 94,80 €; gemäß § 19 UStG ohne Ausweis von Umsatzsteuer). Für Zeiträume, in denen die PLUS-Nutzung durch eine Servicegutschrift aus dem Einrichtungsservice (§ 3 Abs. 4 und 5) abgegolten ist, werden keine regulären periodischen Gebühren in Rechnung gestellt. Das einmalige Entgelt für den optionalen Einrichtungsservice richtet sich nach § 3 Abs. 1 und wird erst nach Fertigstellung und ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden manuell in Rechnung gestellt.

(3) Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form (per E-Mail) zugestellt. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.

§ 5 Pflichten des Kunden und Haftung für Speisekarteninhalte

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Registrierung und Vertragsabwicklung erforderlichen Daten (insb. Name des Restaurants, Anschrift, E-Mail-Adresse und ggf. Umsatzsteuer-ID) wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und bei Änderungen unverzüglich im Dashboard zu aktualisieren.

(2) Der Kunde trägt als Lebensmittelunternehmer die alleinige rechtliche Verantwortung für alle Inhalte seiner digitalen Speisekarte. Dies gilt insbesondere für:

  • Die korrekte Kennzeichnung von Allergenen und Deklaration von Zusatzstoffen nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften (insbesondere der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung LMIV, VO (EU) Nr. 1169/2011, Art. 8 Abs. 2).
  • Die Einhaltung von Preisangabeverordnungen.
  • Die Einhaltung von Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechten bei den hochgeladenen Bildern, Logos oder Texten.

(3) solook führt keine lebensmittelrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder steuerrechtliche Prüfung der Speisekarten des Kunden durch. Der Kunde stellt solook von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Restaurantgästen, Verbraucherschutzverbänden, Wettbewerbern und Behörden) frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften (insbesondere fehlerhaften oder unvollständigen Allergen- oder Zusatzstoffangaben), wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen oder Schutzrechten durch die Speisekarten des Kunden resultieren. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden sowie die Haftung von solook im Rahmen der Haftungsregelung nach § 3 Abs. 9 und § 7 bleiben unberührt.

§ 6 Verfügbarkeit der Plattform und Gewährleistung

(1) solook stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version bereit. Ein Anspruch des Kunden auf Beibehaltung bestimmter Funktionen besteht nicht, sofern die Kernfunktionalität der digitalen Speisekarte erhalten bleibt.

(2) solook strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der SaaS-Dienste von 98,5 % im Jahresmittel an. Ausgenommen hiervon sind notwendige Wartungsarbeiten (die vorzugsweise zu nutzungsarmen Zeiten durchgeführt werden) sowie Ausfälle durch höhere Gewalt oder technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs von solook.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) solook haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von solook, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – sogenannte Kardinalpflichten, wozu beim Einrichtungsservice auch die sorgfältige Übertragung der Kundenvorlagen gehört) ist die Haftung von solook auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von solook ausgeschlossen. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden (§ 254 BGB), insbesondere durch Unterlassen der vertraglich und gesetzlich gebotenen Überprüfung der Speisekarteninhalte vor der ausdrücklichen Freigabe (§ 3 Abs. 8), wird angerechnet.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Die kostenlose Nutzung im FREE Tarif kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt oder das Konto gelöscht werden.

(2) Ein reguläres, vom Kunden separat gebuchtes PLUS-Abonnement hat einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten ab Buchungsdatum. Es verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern es nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums im Dashboard oder in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt wird. Schließt sich an ein bezahltes Abonnement eine Servicegutschrift aus dem Einrichtungsservice an (§ 3 Abs. 5), endet die automatische Verlängerung mit Ablauf des laufenden bezahlten Abrechnungszeitraums, sofern der Kunde der Vertragsumstellung ausdrücklich zugestimmt hat. Nach Ablauf der anschließenden 365 Kalendertage Servicegutschrift findet keine automatische kostenpflichtige Wiederaufnahme des Abonnements statt; das Kundenkonto wird stattdessen nach Maßgabe von Abs. 4 auf den kostenlosen FREE-Tarif umgestellt. Dem Kunden steht es jederzeit frei, im Dashboard aktiv ein neues PLUS-Abonnement zu buchen.

(3) Die im Einrichtungsservice (§ 3) enthaltene PLUS-Nutzung für die Dauer von exakt 365 Kalendertagen begründet kein Abonnement und verlängert sich nicht automatisch. Sie endet nach Ablauf von 365 Kalendertagen ab Freigabe bzw. nach Ablauf der anschließenden Servicelaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(4) Nach Ablauf sämtlicher bestehender PLUS-Nutzungsrechte (aus bezahlter Restlaufzeit, Testphase oder Servicegutschrift) wird das Kundenkonto automatisch und ohne Datenverlust auf den kostenlosen FREE-Tarif umgestellt, sofern keine weiteren wirksamen PLUS-Nutzungsrechte bestehen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für solook liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen mehr als 30 Tage in Verzug ist oder die Plattform missbräuchlich nutzt.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz von solook.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(4) Ergänzend gelten die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Archivierte Vertragsfassungen

Frühere Fassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen zu Informations- und Nachweiszwecken dauerhaft im Archiv zur Verfügung:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 2026-06 (Stand: Juni 2026)
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* Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher nicht ausgewiesen.

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